IDO ZEIT
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Für Einkauf, Datenschutz und Betriebsrat

Was die Aufzeichnung wert ist, entscheidet sich daran, ob man ihr trauen kann

Diese Seite beschreibt, was IDO Zeit technisch tut – nachprüfbar, ohne Versprechen, die Software gar nicht halten kann.

Braucht eine Zeiterfassung eine Zertifizierung?

Nein. Das Bundesarbeitsgericht verlangt vom Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit – aber keine behördliche Zertifizierung einer Software. Wer Ihnen eine „zertifizierte" Zeiterfassung verkauft, verkauft Ihnen ein Siegel, das es so nicht gibt.

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Eine Korrektur löscht nichts

Jede nachträgliche Änderung an einer Arbeitszeit erzeugt einen eigenen Protokolleintrag – und der lässt sich nicht mehr ändern.

  • Festgehalten werden Vorzustand, neuer Zustand, Person, Zeitpunkt und eine Pflichtbegründung
  • Das gilt auch für den Administrator – es gibt keinen Weg, der am Protokoll vorbeiführt
  • Die Datenbank weist jede Änderung einer bestehenden Protokollzeile ab
  • Die Zeilen hängen in einer Hash-Kette: eine entfernte Zeile fällt auf
  • Nachrechnen lässt sich das jederzeit selbst – mit einem Befehl, der die ganze Kette prüft
02

Ihre Daten und die eines anderen Kunden

Jeder Datensatz trägt die Kennung Ihrer Firma, und jede Abfrage ist darauf eingeschränkt.

  • Die Grenze wird im Server durchgesetzt, nicht in der Anzeige
  • Geprüft wird sie so, wie ein Angreifer vorgehen würde: mit geratenen fremden Kennungen
  • Firmen-Kennungen werden nie wiederverwendet – eine neue Firma erbt nichts
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Rollen statt Vertrauen

Vier Ebenen – Mitarbeiter, Standortleiter, Firmen-Admin, Plattform-Admin – dazu eine Freigabe je Mitarbeiter und Modul.

  • Mitarbeiter sehen ihre eigenen Zeiten, ihre eigenen Korrekturen und deren Begründungen
  • Jede Rechteprüfung passiert im Server – ein ausgeblendeter Knopf ist keine Sperre
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Verschlüsselung und Zugangsdaten

  • Passwörter mit Argon2id gehasht – auch für uns nicht lesbar
  • RFID-Kartenkennungen nur als Prüfwert: eine Liste zum Klonen von Karten existiert nicht
  • Zugangscodes zu Objekten mit XSalsa20-Poly1305 verschlüsselt
  • Übertragung ausschließlich über HTTPS, Sitzungs-Cookies darauf beschränkt
  • Anmeldeversuche je IP-Adresse begrenzt
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Sicherung – und der Beweis, dass sie sich zurückspielen lässt

Eine Sicherung, aus der noch nie zurückgespielt wurde, ist eine Datei mit einer Hoffnung darin.

  • Tägliche automatische Sicherung von Datenbank und Dateien, 14 Tage Aufbewahrung
  • Zusätzlich an einen zweiten Ort außerhalb des Anwendungsverzeichnisses
  • Rückspielprobe: eine echte Sicherung wird in eine Wegwerf-Datenbank eingespielt und gezählt – ohne die laufende anzufassen
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Was bei einer Prüfung herauskommt

Nicht nur der heutige Stand, sondern auch, was sich unterwegs geändert hat.

  • Arbeitszeitnachweis und Änderungsprotokoll, mit Alt- und Neuwert und Begründung
  • Erfasste und abgezogene Pause getrennt ausgewiesen
  • Gerätezeit und Serverzeit stehen nebeneinander – man sieht, wann gestempelt und wann übertragen wurde
  • Excel-lesbar, mit Prüfsummen je Datei
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Standortdaten: aus, bis Sie sie einschalten

Beim Stempeln kann der Standort mitgespeichert werden. Ab Werk ist das abgeschaltet.

  • Einschalten kann es nur Ihr Firmen-Administrator
  • Ist es aus, verwirft der Server mitgeschickte Koordinaten – nicht nur die Oberfläche
  • Auch eingeschaltet fragt zusätzlich das Gerät des Mitarbeiters um Erlaubnis
  • Wo ein Betriebsrat besteht, ist die Einführung in der Regel mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
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Aufbewahren und löschen

  • Arbeitszeitaufzeichnungen sind zwei Jahre aufzubewahren (§ 17 Abs. 2 MiLoG) – ein früheres Löschen wird abgewiesen
  • Für ausgeschiedene Mitarbeiter lässt sich auf den Tag genau sagen, ab wann ihre Daten weg dürfen
  • Gelöschtes steht noch bis zu 14 Tage in bestehenden Sicherungen – danach ist es fort
  • Jeder Mitarbeiter kann eine Auskunft über seine gespeicherten Daten anfordern (Art. 15 DSGVO)
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Auftragsverarbeitung und Hosting

  • Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO liegt vor und ist jederzeit einsehbar
  • Darin stehen die technischen Maßnahmen im Klartext – beschrieben ist, was die Anwendung tut, nicht was üblich wäre
  • Eingesetzte Unterauftragnehmer sind dort namentlich aufgeführt, Änderungen kündigen wir vier Wochen vorher an
  • Hosting und Datenhaltung in Deutschland

Was wir nicht versprechen

Dieser Abschnitt ist kein Kleingedrucktes. Er ist der Grund, warum Sie dem Rest glauben können.

Keine Rechtssicherheit für Ihren Betrieb

Ob in Ihrem Haus Ruhezeiten eingehalten, Pausen genommen und Aufzeichnungen geführt werden, entscheiden Sie – nicht die Software. IDO Zeit ist für die Anforderungen aus ArbZG und MiLoG ausgelegt und weist hin; einhalten muss es der Arbeitgeber.

Keine Kenntnis Ihrer Sonderregelungen

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Bereitschaftsdienst, Ausnahmen für einzelne Arbeitnehmergruppen – davon weiß die Anwendung nichts.

Keine automatische Pause, die nicht stattgefunden hat

Der Mindestpausen-Abzug ist abschaltbar und ab Werk aus. Pauschal abziehen darf man nur eine Pause, die tatsächlich genommen wurde – für durchgearbeitete Zeit wäre der Abzug Lohnvorenthaltung.

Kein Schutz gegen jemanden mit vollem Datenbankzugriff

Das Protokoll ist gegen Änderung gesperrt, und eine entfernte Zeile fällt auf. Wer die Datenbank vollständig beherrscht, kann trotzdem eine ganze Kette neu rechnen. Dagegen hilft nur ein Anker außerhalb – deshalb gehört der Kettenkopf in Ihren eigenen Prüfnachweis.

Keine Zertifizierung

Es gibt keine, die hier etwas beweisen würde.

Fragen Ihres Datenschutzbeauftragten?

Schicken Sie sie uns – wir antworten mit dem, was im Code steht, nicht mit einer Broschüre.

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